Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für ein identisches Wirtschaftsgut und Dokumentation des Investitionszeitpunkts?
Führt der Steuerpflichtige eine Investition, für die er eine Ansparrücklage gebildet hat, innerhalb des zweijährigen Investitionszeitraums nicht durch, so kann er nach Auflösung dieser Ansparrücklage unter Ansatz des Gewinnzuschlags gem. § 7g Abs. 5 EStG zwar für dasselbe Wirtschaftsgut erneut eine Ansparrücklage bilden. Er muss jedoch bei der Bildung dieser neuen Rücklage eine sachlich einleuchtende Begründung dafür geben, weshalb die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt worden, aber gleichwohl weiterhin geplant ist.
Die wiederholte Bildung der Ansparrücklage unterscheidet sich nach dem damit von der erstmals gebildeten Rücklage: Bei der erstmaligen Bildung muss die Investitionsabsicht nicht glaubhaft gemacht werd...