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Umfang des Vorsteuerabzugs bei einer Publikumsgesellschaft
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Bestimmt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger gleichzeitig einer unternehmerischen und einer nichtunternehmerischen Tätigkeit nachgeht, nach dem Verhältnis der steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze einerseits zu den steuerbaren und steuerfreien Umsätzen andererseits oder ist der Vorsteuerabzug nur insoweit zulässig, als die mit der Ausgabe von Aktien und stillen Beteiligungen verbundenen Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Klägerin i. S. des Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG zuzurechnen sind?