Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Kindergeldanspruch während der Dauer des Schulbesuchs in Ägypten
Minderjährige Kinder, die getrennt von ihrer in Deutschland wohnenden Mutter für die Dauer der Jahre der Schulausbildung in Ägypten leben und dort im Haushalt der Familie des Bruders ihrer Mutter versorgt werden, sind dauerhaft in die in Ägypten bestehenden Lebensverhältnisse und den dort bestehenden Kulturkreis integriert worden und haben für die Dauer der Schulausbildung Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ausschließlich in Ägypten. Gelegentliche Besuche bei der Mutter während der Schulferien ändern daran nichts. Während der Dauer der Schulausbildung ihrer Kinder in Ägypten steht der Mutter ein Kindergeldanspruch für diese Kinder nicht zu.