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VG Darmstadt 07.11.2006 9 E 793/05, NWB 3/2007 S. 26

Verbandsrecht | IHK-Beitragspflicht für englische Limited mit inländischer Betriebsstätte

Eine nach englischem Recht gegründete Limited, die in Deutschland eine Niederlassung unterhält, ist bereits aufgrund ihrer Rechtsform Pflichtmitglied in der IHK. Sie kann eine Beitragsfreiheit für Kammermitglieder, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind (§ 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG), schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie als Kapitalgesellschaft im „registrar of companies” beim Companies House eingetragen ist und diese der Eintragung in das deutsche Handelsregister gleichsteht (VG Darmstadt, Urteil v. - 9 E 793/05 nrkr., ZIP 2006 S. 2273).

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