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Internationalisierung des Ertragsteuerrechts durch das SEStEG – ein Überblick
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom werden erstmals grenzüberschreitende Umwandlungen vom UmwStG erfasst sowie die Besteuerung stiller Reserven bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts umfassend geregelt. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen durch dieses Gesetz dargestellt. Der weitere Beitrag von Ott im Anschluss befasst sich mit den wichtigsten Änderungen bei der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft, die steuerlich als Einbringung i. S. der §§ 20-23 UmwStG behandelt wird.
I. Allgemeines
Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umwandlungen ist einer der wenigen Bereiche bei den Direkten Steuern, der innerhalb der EU weitestgehend harmonisiert ist. Die Regelungen hierzu enthält die FusionsRL . Danach darf die grenzüberschreitende Verschmelzung, Spaltung, Einbringung von Unternehmensteilen oder der Austausch von Anteilen nicht zu einer Besteuerung der stillen Reserven führen, soweit das übertragene Vermögen weiterhin einer Betriebsstätte der übernehmenden Gesellschaft im Mitgliedstaat der einbringenden Gesellschaft zuzurechnen ist. Im