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Zuordnung von Sicherheiten eines Kommanditisten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen
Anmerkungen zum
Streitpunkt war die Anerkennung der Bürgschaftsaufwendungen eines Kommanditisten sowie der im Zusammenhang damit angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten als Betriebsausgaben.
Für die Zuordnung der Bürgschaftsverpflichtung eines Kommanditisten zum notwendigen passiven Sonderbe-triebsvermögen bei einer KG kommt es auf den Veranlassungszusammenhang an.
Ob Gerichts- und Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung möglicher Regressforderungen aus Bürgschaftsübernahmen entstanden sind, als Sonderbetriebsausgaben anerkannt werden, hängt von der rechtlichen Einordnung der Eventualverbindlichkeiten als notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen ab.
Das befasst sich mit der Zuordnung von Sicherheiten des Kommanditisten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen. In dem Urteil wird die bisherige Rechtsprechung zur Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum aktiven Sonderbetriebsvermögen weiterentwickelt.
I. Sachverhalt
Der Kläger war mit 50 % an der K-KG beteiligt, deren Geschäftszweck die Konservierung, Lagerung und Verwertung von beschädigten Waren aller Art war. Über das Vermögen der K-KG wurde d...