Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorschläge der EU-Kommission für EU-weit koordinierte Konzepte zu direkten Steuern, grenzüberschreitendem Verlustausgleich und Wegzugsbesteuerung
Die EU-Kommission hat drei Mitteilungen angenommen, in denen sie verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Koordinierung der einzelstaatlichen Regelungen für direkte Steuern in der EU, zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich und zur Wegzugsbesteuerung ankündigt. Dies geht aus den am (IP/06/1827, 1828 und 1829) in Brüssel veröffentlichten Pressemitteilungen hervor. Damit soll erreicht werden, dass die einzelstaatlichen Steuerregelungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen und auf in sich schlüssige Weise zusammenwirken. Mit den Initiativen soll zum einen die Diskriminierung und Doppelbesteuerung von Einzelpersonen und Unternehmen beseitigt und zum anderen der Missbrauch von Steuervorschriften und die Erosion der Steuerbasis verhindert werden. Die wichtigsten Ziele eines kohärenten und koordinierten Steuerkonzepts sind:
die Beseitigung von Diskriminierung und Doppelbesteuerung;
die Verhinderung von unbeabsichtigter Nichtbesteuerung und des Missbrauchs von Steuervorschriften;
die Senkung der Befolgungskosten bei Steuerpflicht in mehr als einem Steuersystem.
I. Koordinierungsbedarf
Im EU-Recht ist es den Mitgliedstaaten weitgehe...