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Neues Verrechnungspreisgesetz in Schweden
In Schweden gab es im Jahre 2003 ca. 19.000 „internationale Unternehmen„, während es 1996 ca. 9.000 internationale Unternehmen waren. Internationale Unternehmen sind hier als schwedische Niederlassungen ausländischer Muttergesellschaften oder schwedische Gesellschaften mit Tochterunternehmen im Ausland definiert. Diese Entwicklung zeigt wie stark grenzüberschreitende unternehmensinterne Transaktionen in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen haben. Die angewandten Verrechnungspreise dieser Transaktionen spielen eine große Rolle für die Besteuerungsgrundlage des jeweiligen Landes.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über das neue Gesetz (Lagen om självdeklarationer och kontrolluppgifter Kapitel 19 § 2), das am in Kraft getreten ist.
I. Vorbereitungen für die Neuregelung
Bisher war Schweden eines der wenigen OECD-Länder, das keine spezifischen Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation im Rahmen der schwedischen Steuergesetze vorgesehen hatte. Um die schwedische Besteuerungsgrundlage zu sichern, hat daher die schwedische Regierung in 2002 dem Finanzamt (Riksskatteverket – das zentrale Verwaltungsorgan der Schwedischen Finanzbehörde ...