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Körperschaftsteuer | erstmalige Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG
▶ Urteil: Die Nichtberücksichtigung von Gewinnminderungen gem. § 8b Abs. 3 KStG wegen Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, die weniger als 10 v. H. des Stammkapitals dieser ausländischen Gesellschaft ausmachen, ist nach § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG erstmalig anzuwenden auf das Wirtschaftsjahr 2002 bzw. das abweichende Wirtschaftsjahr 2002/2003 (EFG 2006, S. 1696).
▶ Hinweis: Die Klin., eine GmbH, nahm in ihrer Bilanz zum auf Wertpapiere des Anlagevermögens – ausländ. börsennotierte Aktien, die Beteiligungen lagen jeweils unter 10 v. H. des Stammkapitals der ausländ. Gesellschaft – eine Teilwertabschreibung vor. Das beklagte FA nahm in Höhe der Teilwertabschreibung eine außerbilanzielle Zurechnung gem. § 8b Abs. 3 KStG vor. Begründung: Da ausländ. Kapitalgesellschaften am Anrechnungsverfahren nicht teilgenommen hät...BStBl I 2003, S. 292