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Gewerblicher Grundstückshandel
Kein Schutz durch „inaktive Phasen”
Wieder einmal hat der BFH zum gewerblichen Grundstückshandel Stellung genommen. Nach der Entscheidung v. - III R 1/05 kann ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann vorliegen, wenn auf die Veräußerung des ersten Immobilienobjekts eine mehr als zweijährige „inative Phase” folgt, in der die späteren Grundstücksgeschäfte noch nicht konkret absehbar sind.
Baupläne verworfen
Im entschiedenen Fall bezog der Kläger im Streitjahr als Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. An der Gesellschaft waren der Kläger und der Architekt E zu jeweils 50 % beteiligt. Sie erwarben im November 1991 zu je 1/2 das Eigentum an einem 1 443 qm großen Bauplatz. Ihr Plan: Das Grundstück sollte mit zwei Fünffamilienhäusern bebaut und die Wohnungen anschließend vermietet werden. Dazu kam es jedoch nicht.
Nur zwei Jahre nach dem Erwerb verkauften die Eigentümer das Grundstück an die ihnen gehörende B-GmbH. Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren sollten mit Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergehen. Der Kaufpreis war am fällig, wurde aber bereits im Dezember 1993 entrichtet. Eine Nachfrage des Finanzamts, ob das Baugrundstüc...