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Ermittlungswahlrecht bei geldwerten Vorteilen
Bewertung geldwerter Vorteile nach § 8 Abs. 2 oder § 8 Abs. 3 EStG
Bei Vorliegen spezieller Umstände können Arbeitnehmer im Rahmen Ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer wählen, wie sie die Höhe des geldwerten Vorteils, z. B. bei der verbilligten Überlassung sog. Jahreswagen, bewerten: Entweder nach dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 EStG) oder auf Grundlage eines Ver- S. 6gleichpreises, zu dem der Arbeitgeber die Waren fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr abzüglich eines Bewertungsabschlags in Höhe von 4 v. H. anbietet (§ 8 Abs. 3 EStG).
Wahlrecht des § 8 EStG
In seinem Urteil v. - VI R 41/02 gewährt der BFH den Steuerpflichtigen ein Ermittlungswahlrecht zwischen § 8 Abs. 2 EStG (Grundnorm – grundsätzlich gilt der vom allgemeinen Markt bestimmte günstigste Preis als Vergleichspreis) und § 8 Abs. 3 EStG (Spezialnorm – stellt grundsätzlich auf den Preis, zu denen der Arbeitgeber die Waren fremden Letztverbrauchern anbietet, ab; abzüglich Bewertungsabschlag in Höhe von 4 v. H. und Rabattfreibetrag in Höhe von 1 080 € pro Kalenderjahr). Der Arbeitnehmer muss sich im Rahmen der Abgabe seiner Einkommensteuererklärung (ggf. entgegen der im Lohnsteuerabzugsverfahren vo...