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KSR Nr. 1 vom Seite 5

Ermittlungswahlrecht bei geldwerten Vorteilen

Bewertung geldwerter Vorteile nach § 8 Abs. 2 oder § 8 Abs. 3 EStG

Dr. Klaus Bracht und Frank Retzlaff

Bei Vorliegen spezieller Umstände können Arbeitnehmer im Rahmen Ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer wählen, wie sie die Höhe des geldwerten Vorteils, z. B. bei der verbilligten Überlassung sog. Jahreswagen, bewerten: Entweder nach dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 EStG) oder auf Grundlage eines Ver- S. 6gleichpreises, zu dem der Arbeitgeber die Waren fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr abzüglich eines Bewertungsabschlags in Höhe von 4 v. H. anbietet (§ 8 Abs. 3 EStG).

Wahlrecht des § 8 EStG

In seinem Urteil v. - VI R 41/02 gewährt der BFH den Steuerpflichtigen ein Ermittlungswahlrecht zwischen § 8 Abs. 2 EStG (Grundnorm – grundsätzlich gilt der vom allgemeinen Markt bestimmte günstigste Preis als Vergleichspreis) und § 8 Abs. 3 EStG (Spezialnorm – stellt grundsätzlich auf den Preis, zu denen der Arbeitgeber die Waren fremden Letztverbrauchern anbietet, ab; abzüglich Bewertungsabschlag in Höhe von 4 v. H. und Rabattfreibetrag in Höhe von 1 080 € pro Kalenderjahr). Der Arbeitnehmer muss sich im Rahmen der Abgabe seiner Einkommensteuererklärung (ggf. entgegen der im Lohnsteuerabzugsverfahren vo...

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