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BBV Nr. 1 vom Seite 13

Jahressteuergesetz 2007: Rürup-Rente

Verbesserung des steuerlichen Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

von Christian Merker, Berlin

Das Alterseinkünftegesetz sah vor, dass gem. § 10 Abs. 4a EStG bis 2019 eine Günstigerprüfung beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen durchzuführen ist. Im Rahmen dieser Günstigerprüfung wird für die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen das Abzugsvolumen nach altem Recht mit dem Abzugsvolumen nach neuem Recht verglichen. Der höhere Betrag wird als Sonderausgabe angesetzt, wobei jedoch nur die Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, die auch nach neuem Recht abziehbar sind. Da es bei bestimmten Personengruppen in besonders gelagerten Fällen dazu kommen kann, dass eine zusätzliche Beitragszahlung zugunsten einer Rentenversicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (= Rürup-Rente) die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Beträge nicht erhöht (vgl. Wahl, BBV 2006 S. 250), hat der Gesetzgeber nun reagiert und mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2007 die Günstigerprüfung modifiziert. Der folgende Beitrag erläutert diese Änderung anhand von Beispielen.

I. Günstigerprüfung vor dem JStG 2007

Zunächst wird anhand des folgenden Beispiels der Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung aufgezeigt.

Beispiel

Ein lediger Selbstän...

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