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BBV 1/2007 S. 2

Neue Regeln bei Immobilien-investments über die Börse

Bis die ersten deutschen Real Estate Investment Trusts (REITs) nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (voraussichtlich März 2007) an der Börse notieren, wird vermutlich noch einige Zeit vergehen. Derzeit können Anleger aber bereits hierzulande, direkt oder über Fonds, auf Immobilien-AG und ausländische REITs setzen. In beiden Fällen kommen sie in den Genuss des Halbeinkünfteverfahrens.

Mit Inkrafttreten des G-REIT dürfte sich dies ändern, da der § 3 Nr. 40 EStG für REITs gestrichen werden soll. Daher kann es – aus steuerlicher Sicht – günstiger sein, im Depot vorhandene REITs in Grundstücks-AG zu tauschen. Hier bleiben weiterhin 50 % der Dividenden und Spekula­tionsgewinne steuerfrei – bis zur Einführung der Abgeltungsteuer.

Zur steuerlichen Behandlung von deutschen REIT...

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