Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte
4. Aufl. 2007
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Teil 1: Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Rechtsgrundlagen
1 Natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 1 EStG), unterliegen mit ihren Einkünften aus der Anlage von privatem Kapitalvermögen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG i. V. m. § 20 EStG unbeschränkt der deutschen ESt. Unerheblich ist, ob die Einkünfte im In- oder Ausland bezogen werden. Besteuert wird das Welteinkommen.
2 Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG) ist in unterschiedlichsten Rechtsnormen geregelt. Für den unbeschränkt Stpfl. sind zu nennen:
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– | Steuerpflicht | |
§ 3 Nr. 21, 40 Buchst. d bis h und 54 | – | steuerfreie Einnahmen |
– | Einnahmen | |
– | Werbungskosten | |
– | Vereinnahmung und Verausgabung | |
– | Umfang der Besteuerung | |
– | Jahresbescheinigung über Kapital- erträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen | |
§§ 34c und d EStG | – | Steuerermäßigung bei ausländi- schen Einkünften |
– | Anrechnung der KapESt | |
– | KapESt-Abzug | |
§ 45e | – | Ermächtigung für Zinsinformati- onsverordnung |
– | Antrag auf Veranlagung zur Anrechnung von KapESt | |
– | Prüfungsrecht | |
– | Besonderheiten im Fall von Dop- pelbesteuerungsabkommen |
Außer im EStG finden sich weitere Regelungen im
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung...