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Höhere Kosten für Insolvenzsicherung ab 2007
Berücksichtigen Sie für Ihren Mandanten rechtzeitig die höhere Kostenbelastung
Am hat der Bundesrat der gesetzlichen Neuregelung zur Finanzierung des Insolvenzschutzes bei der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Die neuen Vorschriften treten am Tag nach Verkündung in Kraft. Die Neuerungen im Betriebsrentenrecht bringen für Ihren Mandanten zusätzliche Nebenkosten bei der betrieblichen Versorgung. Der folgende Beitrag informiert Sie über Art und Umfang.
I. Pflicht: Anmeldung beim PSV
Der Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) mit Sitz in Köln, übernimmt die Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz gerät. Betroffen sind folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds sowie Direktversicherung, wenn diese vorzeitig wirtschaftlich genutzt wurde – z. B. durch Abtretung oder Beleihung – oder, wenn das Bezugsrecht zugunsten des Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen widerruflich bleibt, obwohl Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft eingetreten ist.
Ihr Mandant muss als Arbeitgeber nach § 11 Abs. 1 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – Betriebsrentengesetz) innerhalb von drei Monaten nach Zusage der Versorgung bzw. Abschluss der Direktversic...