Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

Vorbemerkungen zu § 371 AO

Huethig-Jehle-Rehm, Dieter Zanziger (April 2016)

Selbstanzeige und strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG

Die Abgabenordnung enthält in § 371 eine Regelung, die es dem Steuerhinterzieher ermöglicht, Straffreiheit durch rechtzeitige Nacherklärung und Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern zu erlangen (vgl. Kommentierung zu § 371).

Mit dem Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) vom eröffnet der Gesetzgeber für Straftaten aus dem Zeitraum 1993 bis 2002 neben der in § 371 AO geregelten Selbstanzeige eine weitere Möglichkeit, Straffreiheit zu erlangen (vgl. Merkblatt zur Anwendung des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung – Strafbefreiungserklärungsgesetz [StraBEG], BStBl. I 2004, 225, Anh. III.23):

Erster Abschnitt Strafbefreiende Erklärung

Zweiter Abschnitt Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung
§ 1 Inhalt und Wirkung der strafbefreienden Erklärung

(1) Wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder A...