Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 278 Beschränkung der Vollstreckung

Wolfgang Fischer, Huethig-Jehle-Rehm (Januar 2020)

Verwaltungsvorschriften

Abschn. 5 VollstrA

I. Voraussetzungen für die Vollstreckungsbeschränkung (Abs. 1)

1

  • Gegenüber den Beteiligten ist ein Aufteilungsbescheid ergangen (§ 279).

  • Der Aufteilungsbescheid ist unanfechtbar (§ 277). Damit können eventuelle Sicherungsmaßnahmen in die Vollstreckung übergeleitet werden (§ 277 Rz. 8).

  • Es ist das in dem Steuerbescheid enthaltene Leistungsgebot maßgeblich. Der Aufteilungsbescheid enthält daher auch kein neues Leistungsgebot (§ 279 Abs. 2). Die in den Aufteilungsbescheiden im Allgemeinen enthaltene Aufforderung, den ausgewiesenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen, ist kein Leistungsgebot im Sinne von § 254, sondern soll dem einzelnen Schuldner Gelegenheit geben, eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen durch Tilgung der auf ihn entfallenden Steuerschuld zu vermeiden.

II. Grundlage der Vollstreckung

2

Die Vollstreckung wegen der Gesamtschuld beschränkt sich auf den für jeden Partner im Aufteilungsbescheid ausgewiesenen Betrag. Ergibt sich, dass die im Wege der Vollstreckung erlangten Sicherheiten höher sind, als der auf den Schuldner entfallende Anteil, sind sie insoweit freizugeben. Die mit der Aufteilung verbundene Vollstreckungsbeschränkung hinsichtlich d...BStBl II 2007, 594