Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen
1. Allgemeines
1
Führt die Änderung oder die Berichtigung einer Steuerfestsetzung zu einer Steuernachforderung oder einer Steuerminderung hängt die Entscheidung, welcher Aufteilungsmaßstab bei einem wegen dieser Veränderungen gestellten Aufteilungsantrag anzuwenden ist und in welcher Form die Aufteilung durchzuführen ist, davon ab, ob
die Änderung zu einer Steuernachforderung oder Steuerminderung geführt hat,
die ursprüngliche Steuerschuld in dem Zeitpunkt, zu dem der Aufteilungsantrag gestellt wurde, getilgt war,
wegen der ursprünglichen Steuerschuld ein Aufteilungsbescheid ergangen war.
2. Voraussetzungen und Maßstab für die Aufteilung nach Abs. 1
2
Die Aufteilung ist gem. Abs. 1 durchzuführen, wenn
die Änderung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung zu einer Steuernachforderung geführt hat und
die ursprüngliche Steuerschuld einschließlich der damit zusammenhängenden steuerlichen Nebenleistungen (Säumnis-, Verspätungszuschläge, Zinsen) in dem Zeitpunkt zu dem der Aufteilungsantrag gestellt wurde, bereits getilgt war. Entscheidend ist allein, dass die ursprüngliche Steuerschuld getilgt ist. Soweit ein Aufteilungsbescheid wegen der ursprünglichen Steuerschuld vorlag, erfolgt die Aufteilung ge...