Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

Vorbemerkung zu § 249 AO

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (Mai 2018)

I. Regelungsinhalt und Gliederung des 6. Teils

1. Regelungsinhalt

1Der 6. Teil regelt im Anschluss an das Erhebungsverfahren abschließend die Durchsetzung von Verwaltungsakten im Verwaltungswege, mit denen eine Geldleistung i. S. von § 3 Abs. 1 bzw. eine Handlung, Duldung oder Unterlassung i. S. von § 328 gefordert wird.

2Andere Gesetze, wie z. B. die ZPO, kommen nur zur Anwendung, soweit die Vorschriften des 6. Teils dies ausdrücklich zulassen.

2. Gliederung des 6. Teils

3Der 6. Teil gliedert sich je nach Art des zu vollstreckenden Anspruchs und des Vollstreckungsgegenstandes in folgende Abschnitte:

  1. Allgemeine Vorschriften§§ 249–258

  2. Vollstreckung wegen Geldforderungen§§ 259–327

  3. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen§§ 281–321

  4. Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen§§ 322–323

  5. Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen (dinglicher, persönlicher Arrest)§§ 324–326

  6. Verwertung von Sicherheiten§ 327

  7. Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen §§ 328–336

  8. Kosten des Vollstreckungsverfahrens §§ 337–346

II. Ausführungsbestimmungen (Art. 108 Abs. 7 GG)

1. Allgemeines

4Ausführungsbestimmungen sind keine Rechtsnormen, sondern interne Verwaltungsanweisungen.

2. Vollstreckungsanweisung (VollstrA)

5Die Vollstreckungsanweisung vom , i...BStBl I 1980, 112 ff.BStBl I 2017, 1374