Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 209 Gegenstand der Steueraufsicht
I. Wesen der Steueraufsicht/zollamtlichen Überwachung, Verfahren
1Die Steueraufsicht ist ein tradiertes Mittel im Bereich der Zölle und Verbrauchssteuern, das anders als die Außenprüfung nicht der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im einzelnen Steuerfall dient, sondern der laufenden Kontrolle der in Betracht kommenden Betriebe oder Unternehmen (vgl. Gesetzesbegründung). Sie wurde von jeher für erforderlich gehalten, weil zwischen den Zöllen/Verbrauchssteuern und den Waren, die sie betreffen, enge rechtliche Beziehungen (z. B. dingliche Haftung gemäß § 76) bestehen. Auch ist der Hinterziehungsanreiz nach Auffassung des Gesetzgebers wegen der meist relativ hohen Verbrauchssteuern bei diesen besonders hoch. Während die RAO die Steueraufsicht auf alle Steuern ausgedehnt hatte, schränkte die AO 1977 diese auf Zölle und Verbrauchssteuern ein. Erweitert wurde die Steueraufsicht durch § 27 b UStG auf umsatzsteuerliche Sachverhalte.
2Anders als die allgemeine Steueraufsicht, die durch die Aufgabenzuweisung und den Amtsermittlungsgrundsatz bestimmt ist und die dur...