Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 190 Zuteilungsverfahren
1. Regelungsgegenstand
1§ 190 betrifft den Fall, dass keine Zerlegung des Steuermessbetrags auf mehrere steuerberechtigte Gemeinden nach den Bestimmungen der §§ 185–189 stattgefunden hat und der Steuermessbescheid vielmehr nur einem Steuerberechtigten zuzuteilen ist, jedoch Streit darüber entsteht, welche Gemeinde steuerberechtigt ist. Beim Zuteilungsverfahren handelt es sich um ein im Verhältnis zur Festsetzung des Messbetrags selbstständiges Verfahren.
2. Antrag eines Beteiligten
2Der Steuermessbescheid nach § 184 trifft keine verbindliche Regelung darüber, welche Gemeinde hebeberechtigt ist (§ 184 Rz. 7). Besteht zwischen mehreren Gemeinden oder auch zwischen dem Stpfl. und derjenigen Gemeinde, die auf den Steuermessbetrag Anspruch erhebt, Streit über die Steuerberechtigung, so kann die FinBeh. – anders als im Zerlegungsverfahren – nicht von Amts wegen tätig werden (BFH, BStBl II 2001, 769). Es bedarf vielmehr eines Antrags eines Beteiligten auf Zuteilung des bereits festgesetzten Steuermessbetrags. Zum Begriff des Antrags gelten die Ausführungen zu § 189 Rz. 4 entsprechend. Antragsberechtigt ist neben den Gemeinden auch der Stpfl. (§ 186 Nr. 1). Eine besondere Beschwer muss er im Antragsverfahren, an...