Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 3 Erklärungspflicht

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (August 2017)

1. Erklärungspflichtige Personen (§ 3 Abs. 1 VO)

66§ 3 Abs. 1 VO regelt die allgemeinen Erklärungspflichten in den von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 VO erfassten Fällen. Eine Erklärungspflicht besteht nur nach besonderer Aufforderung durch die FinBeh. Bei Gesamtobjekten (Rz. 55) sind die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 VO genannten Personen zur Abgabe der Erklärung aufzufordern (vgl. BFH, BStBl II 1990, 411). In diesen Fällen sind die handelnden Personen (z. B. Treuhänder, Initiatoren) des Gesamtobjekts erklärungspflichtig, da die steuerlich bedeutsamen Sachverhalte in der Regel von ihnen und nicht von den materiell betroffenen Stpfl. beeinflusst oder gestaltet werden. Sie verfügen eher als die anderen Verfahrensbeteiligten über die für die Erklärung erforderlichen Kontakte und Kenntnisse (vgl. Erl. zu § 5 VO).

67Die Regelungen in § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VO stellen auf die Nutzung bzw. auf die Handlungen im Feststellungszeitraum ab. Dadurch ist klargestellt, dass die Erklärungspflicht auch in den Fällen besteht, in denen der Betrieb, die Nutzung, Betreuung (Treuhandschaft), Geschäftsführung, Verwaltung usw. nicht mehr besteht (BMF, BStBl I 2001, 256 Nr. 6.3).

68Die FinBeh. können grundsätzlich jede Person, die in § 3 VO genannt ist, zur Erklärun...