Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
Ergänzende Vorschriften
Handelsgesetzbuch (HGB) Kaufleute §§ 1–7, Handelsregister, Unternehmensregister §§ 8–16, Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft §§ 105–236, Handelsbücher §§ 238–342e
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom , BGBl I 2006, 2553
Verwaltungsanweisungen
Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung; Änderung des § 5 Abs. 1 EStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom , BStBl I 2009, 650, BMF-Schrb. vom (BStBl I 2010, 239), (BStBl I 2010, 597)
Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art; Auswirkungen der Doppik und anderer außersteuerlicher Buchführungspflichten auf die Gewinnermittlungsart, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2013, 59
Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD, Anh. 11, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2014, 1450)
AEAO zu § 140 (Anh. III.1)
1. Allgemeines
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Regelungen über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sind im 4. Teil der AO im Zusammenhang mit de...