Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 107 Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen

Huethig-Jehle-Rehm (Februar 2020)

Ergänzende Vorschriften

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG) vom , BGBl I 2004, 776, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 vom , BGBl I 2016, 2222

Verwaltungsanweisungen

Entschädigung von Auskunftspflichtigen und Sachverständigen im Besteuerungsverfahren, .1.1 – 1/12 St42, AO Kartei B4 § 107 Karte 1, juris

AEAO zu § 107

1. Anspruchsberechtigt sind (Satz 1)

1

  • auskunfts-, vorlagepflichtige Dritte (§ 93, § 93 Rz. 5; § 97),

  • Sachverständige (§ 96, § 98 Abs. 2),

  • Dolmetscher und Übersetzer (§ 87 Abs. 2 Satz 4).

2. Nicht anspruchsberechtigt sind (Satz 2)

2

  • Beteiligte (§ 78, § 359, § 360),

  • Personen, die für einen Beteiligten auskunfts- oder vorlagepflichtig sind (§ 93 Rz. 4, § 97),

  • Angehörige einer Behörde (§ 1 Abs. 2 Satz 2 JVEG),

3. Heranziehung zu Beweiszwecken

3

Die Auskunftserteilung, Vorlagepflicht oder die Erstellung des Sachverständigengutachtens muss die FinBeh. durch VA veranlasst haben. Auskünfte, Erklärungen oder (Privat-)Gutachten, die die Beteiligten freiw...