Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 92 Beweismittel

Huethig-Jehle-Rehm, Peter Leopold (September 2013)

1. Arten der Beweismittel

1Satz 2 nennt beispielhaft (insb.) einige der sogenannten klassischen Beweismittel des Zivil- und Strafprozessrechts, die den FinBeh. zur Ermittlung des Sachverhalts zur Verfügung stehen. Die Mittel zur Sachaufklärung sind in jedem Verfahrensstadium (Festsetzungs-, Feststellungs-, Erhebungs-, Vollstreckungs-, Einspruchsverfahren) einsetzbar, um die Durchsetzung des materiellrechtlich begründeten Steueranspruchs bis zu seiner endgültigen Verwirklichung zu gewährleisten (BFH, BStBl II 2000, 366). Die grundrechtlich geforderte steuerliche Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) ist gleichmäßig durchzusetzen, um Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil Einzelner zu verhindert (BFX/NV 2013, 1277).

Die besonderen Verfahrensfragen zu diesen Beweismitteln sind in den §§ 93–100 geregelt:

  1. Auskünfte von Beteiligten: §§ 93–95;

  2. Auskünfte anderer Personen: § 93 Abs. 1 Satz 3;

  3. Zuziehung von Sachverständigen: § 96;

  4. Beiziehung von Urkunden und Akten: § 97;

  5. Augenscheineinnahme: §§ 98–100.

Die FinBeh. kann neben den in § 92 genannten Beweismitteln auch andere Erkenntnisquellen zur Ermittlung des Sachverhalts nutzen; dazu gehört auch die Inanspruchn...