Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 83 Besorgnis der Befangenheit

Huethig-Jehle-Rehm, Peter Leopold (August 2016)

1. Bedeutung

1Im Gegensatz zu § 82, der u. a. an persönliche Verhältnisse des Beteiligten zum Amtsträger (§ 7) ein gesetzliches Verbot, bei Verwaltungsentscheidungen tätig zu werden, anknüpft, leitet § 83 (so auch z. B. § 21 VwVfG) aus einer möglichen Gefahr der Unparteilichkeit bei der Entscheidung ein Mitwirkungsverbot ab. Dadurch soll einem Verdacht entgegengewirkt werden, es werde einseitig, parteilich oder sachfremd entschieden.

2. Besorgnis einer konkreten Befangenheit

2Die Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn sich aus objektiv feststellbaren Tatsachen der subjektiv vernünftigerweise mögliche Verdacht ergibt (BFH/NV 2002, 40), der Amtsträger werde bei der konkreten Entscheidung nicht unparteiisch, unvoreingenommen und sachgemäß tätig werden (BFH, BStBl II 1983, 344). Vom Standpunkt des Beteiligten aus muss bei objektiver Betrachtung (BFH/NV 2005, 921) sich Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Amtsträgers rechtfertigen lassen. Unerheblich ist, ob ein solcher Grund tatsächlich gegeben ist (AEAO zu § 83, Nr. 1).

Der Grund zur Besorgnis der Befangenheit kann in persönlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen positiver oder negativer Art zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter beim FA und einem Beteiligten liegen. Auch ka...