Suchen
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

Stand: 02.01.2018

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 78 Beteiligte

Peter Leopold, Huethig-Jehle-Rehm (Januar 2020)
1. Unterabschnitt Beteiligung am Verfahren

Verwaltungsanweisungen

Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2008, 831; ergänzt durch BMF-Schrb. vom , BStBl I 2019, 447 (Anh. III.15)

1. Geltungsbereich

1

Die Allgemeinen Verfahrensvorschriften des 3. Teils gelten, soweit sie nicht durch besondere Verfahrensvorschriften der AO verdrängt werden, für alle Verfahrensarten (BFH, BStBl II 1979, 538), nicht nur für das Steuerfestsetzungs(stellungs)- und Haftungsverfahren (BFH, BStBl II 1990, 357), sondern auch für das vorangehende Verfahren, sowie für das anschließende Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren. Für das Einspruchsverfahren gilt der Beteiligtenbegriff nach § 359 (BFH, BStBl II 2010, 729), also Einspruchsführer und Hinzugezogene (§ 360), im Zerlegungsverfahren der des § 186 (AEAO zu § 78). Ein Dritter, also jemand, der im ursprünglichen Steuer-Bescheid nicht als Steuer-Schuldner angegeben war (BFH/NV 2014, 1122), kann durch Beteiligung nach § 174 Abs. 5 zum Verfahrensbeteiligten werden (BFH/NV 2015, 817; 2002, 1422; AEAO zu § 174, Nr. 8).

2

Sie gelten nicht für Strafverfahren wegen Steuerstraftaten (§ 385) und Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten (§ 41...