Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 69 Haftung der Vertreter

Huethig-Jehle-Rehm (Mai 2019)

I. Haftungsvoraussetzungen

1. Personenkreis

1Als Haftende kommen nur die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen in Betracht. Das sind im Einzelnen:

  1. gesetzliche Vertreter natürlicher und juristischer Personen (§ 34 Abs. 1),

  2. Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 34 Abs. 1),

  3. Mitglieder und Gesellschafter nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen (§ 34 Abs. 2),

  4. Vermögensverwalter (§ 34 Abs. 3),

  5. Verfügungsberechtigte (§ 35).

2. Haftungsschaden

2Eine Haftung nach § 69 kommt nur in Betracht, wenn infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der auferlegten Pflichten ein Schaden entstanden ist, weil ganz oder teilweise

  1. entstandene Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37)

    nicht festgesetzt

    oder

    nicht rechtzeitig festgesetzt

    oder

  2. festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis trotz vorhandener Mittel (§ 34 Abs. 1 Satz 2)

    nicht erfüllt

    oder

    nicht rechtzeitig erfüllt

    oder

  3. soweit infolge dessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sind.

3Die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung (§ 370) oder leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378) müssen für die Haftung nach § 69 nicht gege...