Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 68 Einzelne Zweckbetriebe

Huethig-Jehle-Rehm (Februar 2020)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 68 (Anh. III.1)

1. Bedeutung des § 68

1

In § 68 werden eine Reihe wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, bei denen die Grenze zwischen steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb nicht immer eindeutig gezogen werden kann, zu Zweckbetrieben erklärt. In den aufgeführten Fällen braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob die Voraussetzungen des § 65 vorliegen (BFH/NV 2015, 388; BFH, BStBl II 2004, 660). Die beispielhafte Aufzählung einzelner Zweckbetriebe liefert darüber hinaus wichtige Anhaltspunkte für die Auslegung der Begriffe Zweckbetrieb (§ 65) im Allgemeinen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66) im Besonderen (AEAO zu § 68, Nr. 1).

2. Zweckbetriebe kraft gesetzlicher Regelung

2.1 Nr. 1a

2

Es sind begünstigt Altenheime, Altenwohn- und Pflegeheime (§ 1 HeimG v. , BGBl I 1873), Erholungsheime, mobile Mahlzeitendienste.

Die Einrichtungen müssen in besonderem Maße (zu mindestens zwei Drittel, § 66 Abs. 3) hilfsbedürftigen (§ 53 Nr. 1) und/oder unterstützungsbedürftigen Personen (§ 53 Nr. 2) dienen.

2.2 Nr. 1b

3

Es sind begünstigt Kindergärten, Kinderheime, Jugendheime, Studentenheime, Schullandheime und Jugendherbergen. Die geförderten Personen müssen nicht die Voraussetzungen nach § 53 erfüllen, dürfen abe...BStBl II 1995, 446