Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 17 Örtliche Zuständigkeit

Huethig-Jehle-Rehm, Ulrich Madle (November 2018)

1Die örtliche Zuständigkeit setzt die sachliche Zuständigkeit (§ 16) voraus. Sie bestimmt den räumlichen Wirkungsbereich gleichgeordneter Behörden (T/K § 17 Tz. 1). Geregelt ist die örtliche Zuständigkeit in §§ 18–29, in anderen Teilen der AO (z. B. §§ 388 ff. für das Steuerstrafverfahren) und in den Einzelsteuergesetzen (z. B. § 17 GrEStG, § 35 ErbStG, § 1 VersStDV). Sie muss in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die FinBeh. handelt, z. B. die Veranlagung durchführt (BFH, BStBl II 1985, 230; BFH/NV 1990, 568), soweit nicht kraft spezialgesetzlicher Regelung (wie in §§ 18, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b) ein anderer Zeitpunkt maßgeblich ist.

2Ein VA, den eine örtlich unzuständige FinBeh. erlassen hat, ist rechtswidrig, aber nicht nichtig (§ 125 Abs. 3 Nr. 1); er wird bestandskräftig, wenn er nicht rechtzeitig angefochten wird. Handelt es sich um einen gebundenen VA (keine Ermessensentscheidung), kann der Stpfl. seine Aufhebung nicht allein deshalb beanspruchen, weil er von einer örtlich unzuständigen FinBeh. erlassen wurde, wenn auch die örtlich zuständige FinBeh. keine andere Entscheidung in der Sache hätte treffen können (§ 127).