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Ungarn | begünstigte Selbstrevision bis zum 31.12.2006
In Ungarn besteht für kurze Zeit nunmehr die Möglichkeit, steuerliche „Altlasten” bei allen Steuern, die einer Selbstveranlagung unterliegen, wie bspw. Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Produktgebühr, Innovationsbeitrag, Kulturbeitrag, Sozialversicherungsbeiträge, Gesundheitsbeitrag etc., im Rahmen einer sog. „Selbstrevision” zu sanieren. Die besondere Attraktivität dieser Maßnahme besteht darin, dass das Gesetz eine doppelte Begünstigung vorsieht, zumal einerseits der Selbstrevisionszuschlag entfällt (ansonsten in Höhe des Leitzinssatzes der ungarischen Nationalbank zu entrichten) und anderseits eine Ratenzahlung (abhängig vom jeweiligen Betrag) ohne Verspätungszuschlag für den festgestellten Steuerfehlbetrag in Anspruch genommen wer...