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Luxemburg | Abschaffung der Steuerbefreiungen für 1929-Holdinggesellschaften
Die Regierung hat dem Parlament am einen Gesetzentwurf über die Abschaffung der Steuerbefreiungen für nach dem Gesetz von 1929 gegründete Holdinggesellschaften mit Sitz in Luxemburg vorgelegt. Danach sollen Steuerbefreiungen für Neugründungen ab dem nicht mehr gewährt werden. Für bestehende 1929-Holdinggesellschaften wird eine Übergangsregelung bis zum eingeräumt. Die luxemburger Regierung kommt damit der Forderung der EU-Kommission vom nach, die die Steuervergünstigungen als unzulässige staatliche Beihilferegelung nach Art. 87 des EG-Vertrages qualifiziert hatte.