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Allgemeines | Berichtigung gem. § 1 Abs. 1 AStG: Aufteilung von Standortvorteilen bei Lohnfertigern
▶ Urteil: (1) Wenn ein deutscher Einzelunternehmer seiner in Polen ansässigen Tochterfirma eine Spritzgussmaschine mit Zubehör und Material kostenlos zur Verfügung stellt, damit die Tochterfirma (fast ausschließlich) nur an ihn mit dieser Maschine hergestellte Spezialteile zu Preisen liefert, die auf Grund der in Polen geringeren Lohn-, Energie- und Raumkosten weitaus niedriger als die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Preise sind, dann sind die insoweit getroffenen Geschäftsvereinbarungen – was den Fremdvergleich i. S. des § 1 Abs. 1 AStG angeht – nicht jeweils getrennt, sondern als Einheit zu würdigen. (2) Der wirtschaftliche Gehalt dieser Vereinbarungen entspricht im Wesentlichen einer Lohnfertigung, die auch zwischen fremden Dritten durchgeführt wird. (3) Die Berüc...