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Einkommensteuer | Miet- oder Pachtzahlungen an die Trägerkörperschaft als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG
Miet- oder Pachtzahlungen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) an seine Trägerkörperschaft können den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG erfüllen. In dem fraglichen Fall hatte ein BgA von seiner Trägerkörperschaft Räume, die notwendiges Betriebsvermögen des BgA waren, angemietet und hierfür eine Miete von 10 000 € gezahlt. Die tatsächlich angefallenden Kosten betrugen jedoch nur 9 500 €. In diesem Fall wäre die Kapitalertragsteuer von einer Bemessungsgrundlage von 500 € zu berechnen ( NWB ZAAAC-31876).