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Gewerblicher Grundstückshandel
Überblick über die von Rechtsprechung und Finanzverwaltung aufgestellten Kriterien
Bei Analyse der Rechtslage zum gewerblichen Grundstückshandel erscheint es so, dass die Finanzverwaltung die Abgrenzungsschwierigkeiten nutzt, um für immer weitere Sachverhaltskonstellationen eine Gewerblichkeit i. S. von § 15 Abs. 2 EStG anzunehmen. Es ist daher geboten, unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung insbesondere zur „Drei-Objekt-Grenze” die Umstände des jeweils vorliegenden Einzelfalls genau zu ermitteln. Der Steuerberater hat den Mandanten über die Sach- und Rechtslage sowie die in diesem Zusammenhang bestehenden Risiken und Problemfelder umfassend aufzuklären. Der Beitrag gibt einen Überblick über die von Rechtsprechung und Finanzverwaltung aufgestellten Kriterien für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels.
I. Vorbemerkung
Sofern ein Grundstück ertragsteuerlich dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist und bei der Veräußerung der Immobilie ein Veräußerungsgewinn entsteht, unterliegt dieser der Einkommensteuer und grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Hält der Steuerpflichtige das Grundstück hingegen in seinem Privatvermögen, ist ein erzielter Überschuss nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn es sich bei dem Verkauf um ein privates ...