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International relevante Änderungen durch das JStG 2007 anhand von Fallbeispielen
Das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) enthält u. a. einige Nichtanwendungsgesetze zu BFH-Urteilen, mit denen der Gesetzgeber den Anwendungsbereich dieser Urteile auf den entschiedenen Einzelfall begrenzen will. Eine dieser Neuregelungen wendet sich z. B. gegen die Einschaltung von vermögensverwaltenden Zwischenholdinggesellschaften im Ausland, mit denen nichtentlastungsberechtigte Personen versuchen, in vermeintlich missbräuchlicher Weise eine deutsche Kapitalertragsteuerermäßigung oder -befreiung zu erlangen. Eine andere neue Gesetzesbestimmung versucht den Einsatz von hybriden Finanzierungs- und Gesellschaftsformen in der internationalen Steuerplanung zu bekämpfen, um die Erzielung einer doppelten Nichtbesteuerung von ausländischen Einkünften in Deutschland zu verhindern. Beim Progressionsvorbehalt und bei den Methoden zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung hat der Gesetzgeber ebenfalls Änderungen vorgesehen, die teils steuerentlastend, teils steuerverschärfend wirken. Der folgende Beitrag analysiert wichtige außensteuerrechtliche Änderungen durch das JStG 2007 anhand von Fallbeispielen. S. 1212