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Unentgeltliche Nutzungsüberlassung bei Betriebsaufspaltung
Im Falle der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung stehen die mit dem unentgeltlich überlassenen Wirtschaftsgut zusammenhängenden Betriebsausgaben gem. rkr. NWB FAAAB-90087 (EFG 2006 S. 1234) nicht mehr im Zusammenhang mit Pachtzinsen, sondern mit in Zukunft möglichen Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen, so dass die entsprechenden Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 2 EStG nur zur Hälfte berücksichtigt werden können (Bezug: § 3c Abs. 2, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a und d, Satz 2, § 20 Abs. 3 EStG).