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Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Der Bundestag hat am das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) beschlossen. Gegenüber dem Gesetzentwurf vom haben sich unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses im Wesentlichen folgende Änderungen ergeben:
Der Bilanzeid ist unter Wissensvorbehalt abzugeben;
die prüferische Durchsicht der Halbjahresfinanzberichte ist freiwillig;
eine Prüfung der Halbjahresfinanzberichte durch die DPR (Enforcement) wird nur anlassbezogen und auf Verlangen der BaFin, nicht jedoch stichprobenartig durchgeführt;
Quartalsfinanzberichte brauchen einen Bilanzeid nicht zu enthalten;
der Zeitraum, über den eine Zwischenmitteilung zu erstellen ist, kann flexibel (10-20 Wochen) gewählt werden;
Angaben zu nahe stehenden Personen sind nur von Aktienemittenten (nicht auch v...