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IASB - Institution und Prozess der Standardsetzung
1. Einführung
Mit der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung soll versucht werden, die bestehenden Divergenzen zwischen den verschiedenen Rechnungslegungssystemen und deren Rechnungslegungsnormen zu beseitigen oder wenigstens zu verringern. Das Ziel ist, eine Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen der Unternehmen aus unterschiedlichen nationalen Rechnungslegungskreisen zu schaffen.
Die internationalen Harmonisierungsbestrebungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung werden von verschiedenen Institutionen getragen. Relevante Institutionen in diesem Zusammenhang sind zwischenstaatliche Organisationen wie die Europäische Union (EU), die United Nations Organisation (UNO) und die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD), Zwangszusammenschlüsse (wie die deutsche Wirtschaftsprüferkammer (WPK)) sowie freiwillige Zusammenschlüsse (wie das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW), das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), der International Accounting Standards Board (IASB) und der U.S.-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB)). Für die deutsche Rechnungslegung und ihre Internationalisierung ist neben der EU das IASB von zentraler Bedeutung.
Durch die steigende Relevanz des Bereichs Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene erfolgte im Mai 2021 die offizielle Beauftragung der EFRAG, ein erstes Set an Standards zu erarbeiten. Gleichzeitig kam von Seiten der IFRS Foundation der Vorschlag, analog zu den europäischen Nachhaltigkeitsbestrebungen ein International Sustainability Standards Board (ISSB) einzurichten. Dessen Gründung wurde auf der UN-Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 verkündet. Dieses soll gleichrangig zum IASB tätig werden, wobei die IFRS Foundation einen Prozess zur strukturierten Zusammenarbeit mit anderen relevanten Organisationen beabsichtigt, so dass Rechnungslegungsstandards und Nachhaltigkeitsstandards inhaltlich integriert betrachtet werden können.
Zusätzlich trat am das neue EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft, welches betroffene Unternehmen schrittweise ab 2024 integrieren müssen. Die CSRD verlangt von Unternehmen die Berücksichtigung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und schafft erstmalig ein harmonisiertes Rahmenwerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities), für große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften nach § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB sowie kapitalmarktorientierte kleine- und mittelgroße Unternehmen. Ab 2028 werden auch Unternehmen außerhalb der EU mit Tochtergesellschaften/Niederlassungen in der EU unter die Direktive fallen.
Baumüller/ Scheid, Der „Baukasten-Ansatz“ im Rahmen der Harmonisierung der globalen Nachhaltigkeitsberichterstattung, PiR 1/2021, S. 16
Baumüller, Die Auswahl von Metriken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS, PiR 10/2023 S. 329
Baumüller, Unternehmensspezifische Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS, PiR 11/2023 S. 362
Fischer, EFRAG: Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU, PiR 3/2024 S. 81
Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 13. Aufl. 2021
Kirsch, Von der CSRD zu den ESRS: EIN neues Fundament für Nachhaltigkeitsberichte, infoCenter
Oversberg, Übernahme der IFRS in Europa: Der Endorsement-Prozess – Status quo und Aussicht, DB 2007 S. 1597
Schnabel/Bareth/Rathfelder, CSRD: Wettbewerbsnachteil oder Chance für den Mittelstand? PiR 7/2023 S. 242
Teitler-Feinberg, Der Due Process des IASB: Seine Umsetzung, aufgezeigt am Vorgehen des Standard Settings-Verfahrens zu IFRS 3 und dem Projekt für Private Entities, IRZ 2008 S. 545
Tillmann, IFRS-Stiftung: Ergebnisse einer unabhängigen Studie zur Wahrnehmung der IFRS-Standardsetzung durch Stakeholder, DB 31/2017
2. Das International Accounting Standards Board (IASB)
2.1. Historische Entwicklung des IASB
Auf Initiative Großbritanniens wurde am das IASC als Vorgängerorganisation des IASB mit dem Ziel gegründet, die Rechnungslegung international zu harmonisieren.
Mit dem Board des IASC sollte ein Gremium geschaffen werden, welches den Berufsverbänden die Möglichkeit gab, ihren Einfluss bei der Entwicklung von Rechnungslegungsnormen sicherzustellen. Ziel war es, die zunehmende Verrechtlichung der Rechnungslegung durch die EU einzudämmen.
Zu den Gründungsmitgliedern des IASC zählten Berufsverbände der Wirtschaftsprüfer aus Australien, Deutschland, Großbritannien, Irland, Frankreich, Japan, Kanada, Mexiko, den Niederlanden und den USA.
Von 1973 bis heute lassen sich fünf Entwicklungsstufen der durch das IASC angestrebten Harmonisierung der Rechnungslegung unterscheiden: