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PiR Nr. 11 vom Seite 362

Unternehmensspezifische Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS

Implikationen für die Wesentlichkeitsanalyse und darüber hinaus

Dr. Josef Baumüller

Wie schon in der gegenwärtig noch verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß Non-Financial Reporting Directive (NFRD), so basiert auch die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf einem Wesentlichkeitsgrundsatz. Dieser stellt das zentrale Prinzip dar, auf dessen Grundlage die berichtspflichtigen Inhalte durch die Unternehmen selbst identifiziert werden müssen. Gegenüber dem Status quo sehen die Vorgaben der CSRD sowie der diese konkretisierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine stärkere Standardisierung der Vorgehensweise im Rahmen dieser Analyse sowie der anschließenden Berichterstattung hierüber vor. Dennoch: Weiterhin muss in der Berichterstattung auf unternehmensspezifische Sachverhalte eingegangen werden. Die dazu relevanten Anforderungen der ESRS sowie die Folgen für den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse werden im folgenden Beitrag umrissen.

Kernaussagen
  • CSRD und ESRS fordern die Aufnahme von unternehmensspezifischen Angaben in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Solche Angaben können ganze Nachhaltigkeitsaspekte betreffen oder nur Angaben zu einzelnen Berichterstattungsbereichen.

  • ESRS 1 und 2 enthalten formale Anforderungen an die ...

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