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Erbschaftsteuer | Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer Kreditinstitute verwahrten Vermögens des Erblassers
Nach dem NWB HAAAC-31856 ist ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden. Die – dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 ErbStG entsprechende – Einbeziehung der in ausländischen Niederlassungen inländischer Banken geführten Konten und Depots in die Anzeigepflicht entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung und ist verfassungsrechtlich unbedenklich. § 33 Abs. 1 ErbStG dient in erster Linie dazu, dem Finanzamt die Prüfung zu erleichtern, ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufzufordern hat. Die Herausnahme der Auslandsniederlassungen aus der Anzeigepflicht würde die Erreichung dieses Zwecks – j...