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Fahrten zur Arbeit nur noch eingeschränkt abzugsfähig
Einführungsschreiben erläutert die neuen Regelungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat er Gesetzgeber den Bereich der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sehr weitgehend neu gestaltet. Diese Wege werden nunmehr dem privaten Bereich zugeordnet, mit der Folge, dass die Aufwendungen für diese Fahrten grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig sind. Das Gesetz sieht jedoch als Härteregelung Ausnahmen von diesem Abzugsverbot vor. So kann bei Wegstrecken von mehr als 20 Kilometern und bei doppelter Haushaltsführung weiterhin die Entfernungspauschale geltend gemacht werden, nun allerdings nicht mehr als, sondern nur noch wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Einzelheiten zu den neuen Regelungen hat das BMF in einem Einführungsschreiben v. näher erläutert.
Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer
Kernpunkt der neuen Regelungen ist die Beschränkung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte auf Wegstrecken von S. 2mehr als 20 Kilometern. Die ersten 20 Kilometer der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können demnach in Zukunft nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden.
Soweit ein...