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Abzuspaltender Buchwert bei Veräußerung von Milchquotenmengen
Die Abspaltung der Milchreferenzmenge vom Wirtschaftsgut Grund und Boden hat zur Folge, dass die Anschaffungskosten für den Grund und Boden nach Maßgabe der Gesamtwertmethode der Milchreferenzmenge zuzuordnen sind (Anschluss an , BStBl 1999 II S. 638). Diese Aufteilung ist – theoretisch betrachtet – im Zeitpunkt des Inkrafttretens des MGV, bezogen auf das Wertverhältnis zum Stichtag (), vorzunehmen. Als Buchwert der Milchreferenzmenge ist daher der Anteil des am geltenden Grundstückswerts anzusetzen, der dem am bestehenden Wert der Möglichkeit zur Milcherzeugung und -vermarktung entspricht.