Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundsicherung | Überleitung von Arbeitslosenhilfebezieher in das Arbeitslosengeld II
Die „Abschaffung” der Arbeitslosenhilfe für ältere Arbeitnehmer, die eine Erklärung nach § 428 SGB III (Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen) unterzeichnet haben, verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Mit der Begrenzung der Bewilligungszeiträume für die Arbeitslosenhilfe auf ein Jahr wollte der Gesetzgeber gerade einem schutzwürdigen Vertrauen auf eine rentenähnliche Dauerleistung entgegenwirken. Selbst bei Anerkennung einer schutzwürdigen Vertrauensposition überwiegen im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung jedenfalls die mit der Ablösung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgten öffentlichen Belange. Dabei war der Gesetzgeber nicht gehalten, für ältere Arbeitslosenhilfebezieher e...