Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung des § 17 EStG i. d. F. des StSenkG im Liquidationsfall
1. Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft
Für die zeitliche Anwendung des § 17 EStG i. d. F. des StSenkG vom und des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) im Liquidationsfall ist die Frage, ob es im Liquidationszeitraum/Besteuerungszeitraum weiterhin Wirtschaftsjahre gibt, entscheidungserheblich.
Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG und das Halbeinkünfteverfahren in den Fällen des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG gelten nach § 52 Abs. 4a Nr. 2 und Abs. 34a EStG i. V. mit § 34 Abs. 1 und 1a KStG i. d. F. des StSenkG erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Gesellschaft, an der die Anteile bestehen oder deren Anteile übertragen werden, für das das neue KSt-Recht erstmals anzuwenden ist. Die Anwendungsvorschriften zum § 17 EStG und § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG für den Anteilseigner setzen somit den Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres der Kapitalgesellschaft, für das das neue KSt-Recht erstmals anzuwenden ist, voraus.
Im Liquidationsfall bestimmt jedoch § 11 KStG – abweichend von dem Grundsatz, dass die Bemessungsgrundlage für die KSt das Einkommen i. S. von § 8 Abs. 1 KStG ist, welches sich nach einkommensteuerlichen Grundsätzen ermittelt –, dass bei der Auflösung und Abwicklung der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung unterliegt („Besteuerungszeitraum”). Maßge...