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BFH 18.10.2006 IX R 5/06, StuB 23/2006 S. 935

Einkommensteuer | Keine Anschaffungsfiktion für Entnahmen vor dem

§ 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402) sind auf Entnahmen vor dem nicht anzuwenden (gegen BStBl I S. 1383 = StuB 2000 S. 1051, Tz. 1; Bezug: § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Sätze 2 und 3 EStG).

Praxishinweise: Die gesetzliche Neuregelung in § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG wirkt erst für Entnahmen, die nach In-krafttreten der Neuregelung getätigt worden sind. Entnahmen, die vor diesem Zeitpunkt getätigt worden sind, führen zu keiner Anschaffung und es fehlt deshalb an einem wesentlichen Tatbestandsmerkmal des § 23 EStG. Die Annahme einer Erwerbsfiktion für Entnahmen vor dem wäre auch verfassungsrechtlich problematisch ( unzulässige Rückwirkung!).

– erl –

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