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StuB 23/2006 S. 935

Einkommensteuer | Neuregelung der Günstigerprüfung – Druckfehlerhinweis

In Heft 18 (S. 711) wurde die im Jahressteuergesetz 2007 enthaltene Neuregelung der Günstigerprüfung beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen erläutert. Leider ist dabei die Anwendung des sog. ?Erhöhungsbetrags? falsch dargestellt worden. Die Günstigerprüfung wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 dahingehend modifiziert, dass gem. § 10 Abs. 4a Satz 1 EStG das Abzugsvolumen nach altem Recht für die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzüglich des Erhöhungsbetrags nach § 10 Abs. 4a Satz 3 EStG mit dem Abzugsvolumen nach neuem Recht für die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b EStG sowie § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG verglichen wird und der höhere Betrag grundsätzlich als Sonderausgabe zum Abzug kommt. Mindestens ist jedoch nach § 10 Abs. 4a Satz 2 EStG bei der Anwendung des § 10 Abs. 4a Satz 1 EStG der Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn die Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG n...

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