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Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG (jetzt: § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG) auf Einlagen
Gem. rkr. NWB LAAAB-82387 (EFG 2006 S. 723) kommt keine verfassungswidrige Rückwirkung durch Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 auf Einlagen, die nach dem und vor dem vorgenommen worden sind, in Betracht. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist auf den Gesamtrechtsnachfolger anwendbar. Bei Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 bemisst sich die weitere AfA nicht nach den fortgeführten historischen Anschaffungskosten, sondern nach dem Einlagewert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG abzüglich der bereits im Bereich der Überschusseinkunftsarten vorgenommenen Abschreibungen (gegen R 43 Abs. 6 Satz 1 EStR 1999).
Praxishinweise: (1) Der Fall betrifft § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG, der das „Step-up” des Abschreibungsvolumens, indem ein bislang im Rahmen von Überschusseinkün...