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Nachweispflicht der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zweifelhaftem Leistungsaustausch
Die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer. Der Besitz der Originalrechnung mit den für den Vorsteuerabzug notwendigen Mindestangaben ist Tatbestandsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug. Da es ohne Leistung keinen Vorsteuerabzug gibt, verlangt der Nachweis der Leistung in der Rechnung oder in weiteren Erkenntnismitteln Angaben tatsächlicher Art, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen.