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Grundsicherung | Regelleistung nach Hartz IV verfassungsgemäß
In mehreren Verfahren hat das B 11b AS 1/06 R u. a.) entschieden, dass die Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II verfassungsgemäß war. Ebenso bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen und in diesem Zusammenhang gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachzuvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis. Es ist grundsätzlich zulässig, den Bedarf gruppenbezogen zu erfassen und eine Typisierung bei Massenverfahren vorzunehmen. Ebenfalls nicht als verfassungswidrig anzusehen ist die Regelung zur Einkommensberücksichtigung (§ 11 SGB II), die zwar ungünstiger ist als die bisher für die Arbeitslosenhilfe geltende Regelung, sich jedoch aus der anderen Zielsetzung der neu konzipie...